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Thema: Hallo von Frankreich ! - Neue C6 halter
c4-Fan

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10.09.2019 13:44 Forum: C6


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lg c4-Fan
Thema: Klappern
c4-Fan

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15.04.2015 07:39 Forum: Berlingo


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lg c4-Fan
Thema: Neuerungen 2013
c4-Fan

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Neuerungen 2013 03.01.2013 08:26 Forum: Pressemitteilungen


Neue A-Klassen, Führerschein befristet, Pendlergeld neu und vieles mehr.

Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen. „Vom Pendlergeld über die Verkehrsstrafen bis hin zu einer neuen Fahrradverordnung, nichts wird ausgelassen“, so ARBÖ-Geschäftsführer Mag. Gerald Kumnig, der in einem Video die wichtigsten Änderungen informiert.

Pendlergeld neu:
Insgesamt werden mit einer geplanten Überarbeitung der Pendlerpauschale die heimischen Autofahrer mit 150 Mio. Euro mehr entlastet. „Statt der geplanten 110 Mio. Euro ein Meilenstein, für den sich der ARBÖ sehr eingesetzt hat. Schließlich war eine Überarbeitung unausweichlich“, ist Kumnig überzeugt. Das neue Modell sieht erstmals auch Geld für geringfügig Beschäftigte vor. Auch eine kilometerabhängige Komponente wird es geben. Arbeitnehmer, die nur einmal pro Woche zur Arbeit fahren werden künftig auch Geld für die Anfahrt erhalten.

Höhere Verkehrsstrafen:
Erst im Frühjahr wird es grundlegende Änderungen geben. Der Strafrahmen wird erweitert, die Obergrenzen angehoben. „Organmandate werden künftig bis zu 90 Euro, Anonymverfügungen bis zu 365 Euro und Strafverfügungen bis zu 500 Euro kosten“, informiert der ARBÖ-Geschäftsführer. Zusätzlich wird die Verfolgungsverjährung ein ganzes Jahr betragen.

Neue Regelungen bei NoVA und CO2-Grenzwerten:
Bereits mit Januar wird die NoVA für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von über 150 g/km teurer. Einen Vorteil gibt es dafür für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb. Der Bonus von 600 Euro wurde rückwirkend mit 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014 verlängert. Außerdem wird für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer bei Hybridfahrzeugen künftig nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors herangezogen – nicht mehr das Gesamtsystem.

Maluserhöhungen im Detail:
* Für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 150 g/km ist, erhöht sich die Steuerschuld für den die Grenze von 150 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um 25 Euro je g/km.
* Darüber hinaus erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 170 g/km ist, um weitere 25 Euro je g/km CO2 für den die Grenze von 170 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß.
* Darüber hinaus erhöht sich die Steuerschuld für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß größer als 210 g/km ist, um weitere 25 Euro je g/km CO2 für den die Grenze von 210 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß.

Änderungen beim Führerschein: Künftig werden ab 19 Januar Führerscheine nur mehr auf 15 Jahre befristet ausgestellt. Einer Gesundenuntersuchung muss man sich nach Ablauf des Führerscheines für eine Neuausstellung aber nicht stellen. Gänzlich überarbeitet wurden die A-Klassen: Klasse A1 (ab 16 Jahren), A2 (ab 18 Jahren), Klasse A (ab 20 Jahren/Stufenzugang), Klasse A (ab 24 Jahren/Direktzugang). Die Mehrphasenausbildung wurde darüber hinaus um eine verpflichtende Perfektionsfahr erweitert. „Dazu kommt, dass im Führerschein die Klasse AM – für Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge – vermerkt sein wird“, so Kumnig. Ein Vorteil laut ARBÖ ist auch die Tatsache, dass mit der L17-Ausbildung schon ab 15,5 Jahren begonnen werden kann.

Invalidenkraftfahrzeuge:
Die Invalidenkraftfahrzeuge werden vollständig aus dem Führerscheingesetz ausgeklammert und die bisher bestehende Mopedausweispflicht entfällt.

Aus- und Weiterbildung der Fahrprüferinnen/Fahrprüfer:
Fahrprüferinnen/Fahrprüfer müssen zukünftig regelmäßige Weiterbildungen nachweisen und ein dementsprechendes Qualitätssicherungssystem wird eingeführt.

Fahrradstraßen und Handyverbot für Radfahrer:
Die 25. StVO- Novelle wird voraussichtlich mit 31. März 2013 in Kraft treten. Sie beinhaltet unter anderem ein Fahrrad- Paket, das folgende Änderungen mit sich bringen wird:

Fahrradstraßen, also eigene Straßen für Radfahrer, werden eingeführt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Straßen nur in Ausnahmefällen befahren, etwa Anrainer zur Zu- und Abfahrt. Anders in den sogenannten Begegnungszonen: Hier sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.
Die Radwegbenützungspflicht wird aufgehoben. Quadratische Verkehrszeichen weisen künftig auf eine freiwillige Radwegbenützung, runde Verkehrszeichen auf eine verpflichtende Radwegbenützung hin.
Das Handytelefonierverbot kommt nun auch für Radfahrer. So wie für Autofahrer drohen Strafen von bis zu 72 Euro. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist aber zulässig.

Sehbehinderte auf Behindertenparkplätzen:
Ein weiterer Punkt der StVO- Novelle betrifft Behindertenparkplätze. Diese dürfen künftig auch von sehbehinderten Personen benutzt werden.

Kurzparkzonenerweiterung in Wien:
Seit 1. Januar werden die Kurzparkzonen in den Bezirken 14, 16 u. 17 bis zum Wienerwald-Gebiet erweitert.

Bauliche Maßnahmen:
* Erweiterung der A5, Nordautobahn, im Bereich Poysdorf und Schrick
* Erweiterung des Gleinalmtunnels auf der A9, Pyhrnautobahn, um eine zweite Röhre, Baubeginn 2013, Bauende 2017

Gesetzliche Änderungen Europa:
Kroatien: Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien der EU bei. Doch Vorsicht: Ein Schengen-Beitritt für Kroatien ist erst ab 2015 geplant, dass heißt Grenzkontrollen bleiben weiterhin bestehen. Die Einführung des Euro als Zahlungsmittel ist derzeit nicht geplant.

Deutschland: In einigen deutschen Städten wird die Umweltzone neu eingeführt. Dies gilt für Mainz, Wiesbaden (01.02), Ludwigsburg und Ludwigsburg Landkreis (01.01), Mönchengladbach 01.01), Schramberg (01.01.), Wendlingen (01.04.) und Remscheid (01.01.). Ab 1. April werden die Strafen für Parksünder angehoben. Überschreitet man die Parkdauer oder füllt keinen Parkschein aus, muss man mit Geldstrafen zwischen 10 und 30 Euro rechnen.

Frankreich: Seit 1. Jänner ist für Motorradfahrer samt Beifahrer eine reflektierende Kleidung Pflicht. Wer ohne dementsprechender Bekleidung unterwegs ist, der zahlt 68 Euro. Außerdem müssen ab 1. März Auto- und Motorradfahrer verpflichtend mit einem Alkoholtestgerät unterwegs sein. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen bis zu 11 Euro.
Thema: Neuerungen für Reisende 2013
c4-Fan

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Neuerungen für Reisende 2013 03.01.2013 08:24 Forum: Pressemitteilungen


Auf diese Änderungen sollten sich Auslandsreisende im neuen Jahr einstellen

Auch im Jahr 2013 warten auf Auslandsreisende wieder einige Neuheiten, die es zu beachten gilt. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, hat die ÖAMTC-Touristik die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Deutschland

Neue Umweltzonen und Verschärfungen: Ab dem neuen Jahr dürfen Autos ohne Schadstoffplakette oder mit roter Plakette in keine der über 50 Umweltzonen in Deutschland mehr einfahren. Als neue Umweltzonen gelten ab dem 1. Jänner 2013 die Städte Wiesbaden, Längenfeld, Mönchengladbach, Remscheid, Mainz sowie Ludwigsburg und Umgebung. Auch diese sind nur mit gelber oder grüner Plakette befahrbar. Die bereits bestehenden Umweltzonen Köln, Hagen, Neu-Ulm und Ruhrgebiet kommen mit Jahreswechsel in die nächste Stufe der Verschärfung und sind ebenfalls nur mehr mit gelber oder grüner Plakette befahrbar. Wer also in Deutschland in eine Umweltzone einfahren möchte, benötigt auf jeden Fall eine gelbe oder grüne Plakette für sein Auto. Bei Missachtung muss mit einer Strafe von 40 Euro gerechnet werden.

Überschreiten der Parkdauer: Für das Parken ohne Parkschein und das Überschreiten der auf dem Parkschein ausgewiesenen Parkzeit werden in Deutschland die Strafen ab dem 1. April 2013 um fünf Euro angehoben. Je nach Dauer der überschrittenen Parkzeit beträgt die Strafe dann zwischen 10 und 30 Euro.

Schweiz

„Via sicura“: Nach über einem Jahrzehnt Debatte tritt in der Schweiz mit 1. Jänner 2013 das Verkehrssicherheitsprogramm „Via sicura“ in Kraft. Das neue Gesetz sieht verschärfte Strafmaßnahmen bei massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und waghalsigen Überholmanövern vor. Neben Fahrzeugentzug muss der Betreffende mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren rechnen.

Italien

Autobahnmaut teurer: In Italien müssen sich österreichische Urlauber auf höhere Autobahngebühren gefasst machen: Seit dem 1. Jänner 2013 sind diese um 3,9 Prozent teurer. Auf den Autobahnen in der zu Österreich grenzenden Region Veneto ist sogar mit einer Mauterhöhung um 13 Prozent zu rechnen.

Frankreich

Alkoholtestgerät: Aufpassen heißt es für Auto- und Motorradfahrer, die ab dem 1. März 2013 in Frankreich unterwegs sind: Wer ohne Alkotestgerät erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von 11 Euro rechnen.

Strafzahlung im Internet: Autofahrer, die in Frankreich bei einem Verkehrsverstoß ertappt worden sind, können ihre Geldstrafe im Internet unter www.amendes.gouv.fr und mit Kreditkarte begleichen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Strafbescheid im Rahmen des automatisierten Überwachungssystems ergangen ist.

Spanien

Touristensteuer: Bereits seit dem 1. November 2012 müssen Urlauber in Katalonien aufgrund der neuen Touristensteuer pro Nacht zusätzlich bis zu 2,50 Euro zahlen. Wer länger als sieben Tage bleibt, muss ab dem achten Tag nicht mehr zahlen. Kinder bis 16 Jahre sind von der Steuer ausgenommen.

Europa

Mehr Rechte für Busreisende: Busreisende in der EU erhalten gemäß der EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr ab dem 1. März 2013 mehr Rechte. Für Fernstrecken ab 250 Kilometer sieht die Verordnung unter anderem eine angemessene Unterstützung, wie z.B. Imbisse, Mahlzeiten und Erfrischungen bis hin zur Erstattung der Übernachtungskosten, vor, falls Reisen annulliert werden oder sich Reisen von mehr als drei Stunden um über 90 Minuten verspäten. Darüber hinaus garantiert die Verordnung die Erstattung des Fahrpreises oder die Umbuchung bei Überbuchung, Annullierung oder Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Zusätzlich haben Busreisende durch die neue Verordnung Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 120 Minuten. Die neue Regelung betrifft Linienbusverbindungen quer durch Europa, jedoch keine Charterfahrten, beispielsweise für Ausflugsfahrten zu Weihnachtsmärkten etc.

Mehr Rechte für Schiffsreisende: Die EU-Verordnung für Fahrgastrechte im Schiffsverkehr gilt bereits seit dem 18. Dezember 2012. Sie sieht unter anderem Anspruch auf Erstattung Fahrpreises oder eine anderweitige Beförderung und eine angemessene Unterstützung (wie z.B. Mahlzeiten oder Erfrischungen) bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt um mehr als 90 Minuten vor. Bei verspäteter Ankunft oder Annullierung von Fahrten haben Schiffsreisende ab sofort Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 25% bis 50% des Fahrpreises.

EU-Beitritt Kroatiens: Kroatien, zweitbeliebtestes Auslandsreiseziel der Österreicher, wird voraussichtlich am 1. Juli 2013 der EU beitreten. Zuvor muss der Beitrittsvertrag, der im Dezember 2011 unterzeichnet und vom kroatischen Parlament formell verabschiedet wurde, noch von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Bestimmungen zum Reisegepäck unterliegen mit dem Beitritt Kroatiens den allgemeinen EU-Regeln: Waren dürfen grundsätzlich unbegrenzt nach Österreich eingeführt werden, sofern sie dem Eigenbedarf dienen. Aber Achtung: Kroatien ist nicht Teil des Schengenraums, Grenzkontrollen werden weiterhin bestehen. Außerdem ist Kroatien nicht in der Währungsunion, der Euro gilt also nicht.
Thema: Wer haftet für Silvesterraketen-Schäden?
c4-Fan

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Wer haftet für Silvesterraketen-Schäden? 29.12.2012 07:21 Forum: Pressemitteilungen


Böses Erwachen könnte es für Fahrzeugbesitzer nach der Silvesternacht geben.

Jedes Jahr gibt es nach der Silvesternacht Hunderte Anfragen von verzweifelten ARBÖ-Mitgliedern, die sich informieren, wer für die Schäden aufkommt, die durch Silvesterrummel oder -raketen am Fahrzeug verursacht wurden.

Nur Kasko ersetzt Schäden

Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. Da man in der Silvesternacht aber sicherlich Besseres zu tun hat, als permanent das Fahrzeug im Auge zu behalten, um Übeltäter dingfest zu machen, kann der Schädiger oft nicht ausfindig gemacht werden. In diesen Fällen bekommt man den Schaden durch Silvesterraketen nur ersetzt, wenn man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Auch Vandalismusschäden, wie beispielsweise abgebrochene Seitenspiegel, deckt nur eine Kaskoversicherung.

Ein möglichst ruhigeres Plätzchen für das Fahrzeug

Damit es nicht soweit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. In Zeiten von Parkpickerl & Co. kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder, falls vorhanden, eine Garage. Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als "Raketenstartbasen" genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.
Thema: Schonfrist in neuen Parkpickerl-Zonen verlängern
c4-Fan

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Schonfrist in neuen Parkpickerl-Zonen verlängern 29.12.2012 07:19 Forum: Pressemitteilungen


Ungenügende Information über neuerliche Parkpickerl-Ausweitung

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, werden die Parkpickerl-Zonen in den Wiener Außenbezirken Penzing, Ottakring und Hernals mit 1. Jänner noch einmal deutlich erweitert.

Im Gegensatz zur bereits erfolgten Ausweitung im Oktober gibt es diesmal nahezu keine Information der Bevölkerung. Die zurückhaltende Vorgehensweise interpretieren viele Bürger als Indiz für das schlechte Gewissen der Wiener Stadtverwaltung.

Schonfrist auf 2 Wochen ausdehnen

Der Club beanstandet außerdem, dass die Ausweitung mit 1. Jänner und somit mitten in den Weihnachtsferien in Kraft tritt. Sowohl für Bewohner als auch für Besucher und Behörden ist der gewählte Zeitpunkt eine Zumutung.

Der ÖAMTC appelliert deshalb an die Exekutive, die dreitägige Schonfrist für Falschparker auf zwei Wochen auszudehnen. Viele Personen kommen erst dann aus dem Urlaub zurück und haben zuvor keine Möglichkeit, das Parkpickerl aufzukleben. Außerdem gibt es keine Vorlaufzeit, um sich mit den neuen Schildern und Zonengrenzen vertraut zu machen.
Thema: Test: Intelligente Lichtsysteme in Autos der unteren Mittelklasse
c4-Fan

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Test: Intelligente Lichtsysteme in Autos der unteren Mittelklasse 21.12.2012 07:22 Forum: Pressemitteilungen


Moderne Technik verschafft Durchblick

Die Zeiten, in denen Autos nur mit Abblend- und Fernlicht ausgestattet waren gehören der Vergangenheit an. Die Bandbreite der intelligenten Lichtsysteme reicht von Kurven- und Abbiegelicht über automatisch der aktuellen Fahrsituation angepasste Lichtverteilung bis hin zu Fernlichtassistenten.

Ob diese Zusatzfunktionen tatsächlich einen Nutzen für die Verkehrssicherheit haben, wurde nun vom ÖAMTC und seinen Partnerclubs anhand von intelligenten Lichtsystemen in acht Autos der unteren Mittelklasse getestet.

Testergebnisse im Überblick

Im ÖAMTC-Test durchgesetzt hat sich der VW Golf mit adaptiven Xenonlicht und dynamischen Fernlichtsystemen. Er war zwar in k einer Einzeldisziplin der beste, schnitt aber überall gut ab.

Knapp dahinter folgt der 1er BMW, bei dem ebenfalls keine groben Schwächen erkennbar waren. Lediglich der Fernlichtassistent arbeitet beim Golf etwas feinfühliger.

Mit etwas größerem Abstand zur Spitze reihen sich Audi A3 und die A-Klasse von Mercedes hinter dem BMW ein. Der Mercedes liefert zwar die beste Ausleuchtung und kann auch beim Kurvenlicht überzeugen, der Fernlichtassistent funktioniert jedoch nicht ganz so gut. Beim A3 ist es umgekehrt - der Fernlichtassistent ist sehr sensibel, dafür gibt es in den anderen Bereichen etwas schwächere Ergebnisse.

Auch Opel Astra und Renault Mégane schneiden nicht viel schlechter ab. Der Astra hat Vorteile bei Abblendlicht und adaptiver Lichtverteilung, der Mégane bietet den besseren Fernlichtassistenten.

Der Volvo V40 hat keine ausgefeilten Lichtprogramme, verfügt dafür aber über den besten Fernlichtassistenten im ÖAMTC-Test.

Am Ende der Ergebnistabelle reiht sich der Ford Focus ein, der nicht mit Kurvenlicht ausgestattet ist und dessen Fernlichtassistent im ÖAMTC-Test teilweise falsch reagiert hat.
Moderne Lichtsysteme können Leben retten

Bei Dunkelheit und Dämmerung ereignen sich verhältnismäßig viele Unfälle, weil Fahrzeuge von der Straße abkommen. Außerdem verunglückten 2011 auf Österreichs Straßen 733 Fußgänger und Radfahrer bei Dunkelheit oder Dämmerung, für 41 von ihnen kam jede Hilfe zu spät.

Der ÖAMTC-Test zeigt, dass allein die Verwendung von Xenonlicht anstelle von Halogenscheinwerfern für deutlich bessere Sicht sorgt. Schon durch diese Ausstattung könnte eine Vielzahl an Unfällen verhindert werden.

Kurvenlicht

Neben der Untersuchung von Lichtreichweite, Homogenität und Streulicht wurde auch die Kurvenausleuchtung überprüft. Dazu wurde mittels GPS gemessen, wie früh der Fahrer bei Dunkelheit eine Person am Straßenrand erkennen kann. Bei diesem Test wurde ein deutlicher Unterschied zwischen dem Ford Focus, der über kein spezielles Kurvenlicht verfügt und den anderen Testkandidaten festgestellt. Insbesondere der 1er BMW konnte mit sehr guter Kurvenausleuchtung überzeugen.

Fernlichtassistent

In einem weiteren Schritt wurden die Fernlichtassistenten untersucht. Diese Systeme erkennen mittels Kamera entgegenkommende oder vorausfahrende Fahrzeuge. Je nach Abstand wird das Fernlicht stufenweise verringert oder ganz abgeblendet. Hier gibt es den größten Verbesserungsbedarf: Teilweise reagierten die Systeme im ÖAMTC-Test überhaupt nicht, manchmal wurde erst sehr spät auf- bzw. abgeblendet.

Fazit

Eine Ausstattung der Autos mit intelligenten Lichtsystemen bringt in jedem Fall einen Sicherheitsbonus für alle Verkehrsteilnehmer. Die Systeme funktionieren zum Teil schon sehr zuverlässig, punktuell besteht aber noch Verbesserungsbedarf. Der ÖAMTC fordert daher den serienmäßigen Einbau von intelligenten Lichtsystemen in alle Fahrzeuge, nicht nur in Pkw der oberen Preisklasse.
Thema: Die Rettungsgasse wird 1!
c4-Fan

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Die Rettungsgasse wird 1! 20.12.2012 08:00 Forum: Pressemitteilungen


Die Zwischenbilanz ist weder "flop", noch "top". Die größten Probleme gibt's an neuralgischen Verkehrspunkten.

Die Rettungsgasse ist zwar kein "Flop", aber noch lange nicht "Top", lautet das Fazit des ARBÖ nach einem Jahr Rettungsgasse. "Wir sind erfreut, dass so viele Autofahrerinnen und Autofahrer - laut KFV-Studie 94 Prozent - in der Theorie wissen, wie man eine Rettungsgasse bildet. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass viele in der Praxis noch Probleme im Anlassfall haben", zieht Generalsekretärin Mag. Lydia Ninz Bilanz. "Die ein Jahr alte Rettungsgasse ist eine gravierende Änderung von jahrzehntelangen Gewohnheiten. Deshalb muss man nun, nach einem Jahr schauen, wo es hackt und nachbessern", so Ninz.

Beobachtungen zeigen, dass die Rettungsgasse überall dort funktioniert, wo die Situation eindeutig ist: "Hat die Fahrbahn zwei Spuren, weichen die im Stau Stehenden nach links, beziehungsweise nach rechts aus - das bestätigen auch die ARBÖ-Pannenfahrer. Hat die Fahrbahn aber mehr als zwei Spuren, so endet die Rettungsgasse, zwar in seltenen Fällen, aber doch im Chaos", so die ARBÖ-Chefin.

In der Praxis sind dem ARBÖ immer wieder Probleme auf der Südosttangente (A23) aufgefallen. Bedingt durch zahlreiche Auf- und Abfahrten sowie das enorme Verkehrsaufkommen im Morgen- und Abendverkehr klappte aus Erfahrung der Pannenfahrer die Bildung einer Rettungsgasse nur in seltenen Fällen. "Hier wissen Verkehrsteilnehmer nach wie vor nicht, wie sie sich verhalten müssen. Wir schlagen daher vor, die Probleme zu evaluieren und Nachbesserungen vorzunehmen. Ganz sicher ist, dass laufend über die Rettungsgasse informiert werden muss, damit die Regelung in den Köpfen der Autofahrer verankert wird und die Akzeptanz weiter gefördert wird", so die Generalsekretärin. "Wir sind überzeugt, dass sich so auch die restlichen sechs Prozent derer, die eine Bildung der Rettungsgasse nach wie vor ablehnen, von den Vorteilen überzeugen lassen."
Thema: Urlaubsnebenkostentest 2012: 24 beliebte Wintersportorte im Europa-Vergleich
c4-Fan

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Urlaubsnebenkostentest 2012: 24 beliebte Wintersportorte im Europa-Vergleich 14.12.2012 16:41 Forum: Pressemitteilungen


Was der Skiurlaub wirklich kostet

Viele starten demnächst in den Winterurlaub, der sich oft als teures Vergnügen entpuppt. Gerade die ungeplanten, vermeintlichen Kleinigkeiten können in Summe ein tiefes Loch in die Geldbörse reißen. Damit die Kosten vor Ort nicht ungeplant aus dem Ruder laufen, hat sich der ÖAMTC in Kooperation mit dem deutschen Partnerclub ADAC für einen Vergleich in 24 europäischen Wintersportorten auf Shoppingtour begeben. Am meisten geschont wird die Geldbörse in Tschechien und Polen. Die Schweiz ist mit Abstand am teuersten.

Kostenfalle Frankreich und Schweiz, Schnäppchenparadies Polen und Tschechien

Insgesamt wurden 24 Wintersportorte in sieben Ländern getestet. Im Gesamtergebnis erreichen sechs Orte die Wertung "sehr günstig", fünf "günstig", sechs "durchschnittlich", einer "teuer" und sechs "sehr teuer". Testverlierer und somit teuerster Ort bei den Urlaubsnebenkosten im Europa-Vergleich ist Zermatt in der Schweiz. Der Warenkorb mit den 31 getesteten Produkten kommt hier auf sage und schreibe 571,04 Euro. Über alle Test-Orte hinweg kostete der Warenkorb durchschnittlich 387,50 Euro. Testsieger ist das tschechische Spindlermühle im Riesengebirge, das mit einem Warenkorb von 224,97 Euro mehr als die Hälfte günstiger ist als der Testverlierer. Auf den Rängen folgen Zakopane/Polen, Oberwiesenthal/Deutschland, Bayrischzell/Deutschland und Oberstdorf/Deutschland. An sechster Stelle findet sich Ellmau/Österreich.

Spaghetti, Pommes und Co. können im Urlaub zum Luxus werden

Insbesondere der Einkehrschwung gestaltet sich oft teuer, vor allem in Frankreich und in der Schweiz. Die Tester trafen in diesen Ländern auf Preiswucher wie zum Beispiel Spaghetti in Zermatt/Schweiz um mehr als 18 Euro oder eine Portion Pommes Frites um 8,50 Euro in Chamonix/Frankreich. Österreich zählt mit durchschnittlich 8,58 Euro für die Spaghetti zwar nicht unbedingt zu den Diskontern unter den Wintersportländern, findet sich jedoch im oberen Mittelfeld wieder. Am günstigsten speist man in Tschechien und Polen: Zwischen vier und sechs Euro kostet in diesen Ländern das Pastavergnügen.

Ischgl und Lech sind die teuersten österreichischen Skiorte, Ellmau ist am günstigsten

Der günstigste Wintersportort in Österreich ist Ellmau in Tirol. Als einziger von insgesamt acht getesteten österreichischen Skiorten wurde Ellmau mit dem Prädikat 'sehr günstig' ausgezeichnet. Der durchschnittliche Preis für den Warenkorb mit den 31 getesteten Produkten kommt hier auf 327,28 Euro. Als "günstig" beurteilt wurde Mayrhofen/Tirol (356,83 Euro), eine "durchschnittliche" Bewertung bei den Produktpreisen bekommen Saalbach/Salzburg (378,97), Obertauern/Salzburg (381,09 Euro), Schladming/Steiermark (396,72 Euro) und Kitzbühel/Tirol (401,30 Euro), während Ischgl/Tirol (446,42 Euro) und Lech/Vorarlberg (486,39 Euro) im ÖAMTC-Test mit "sehr teuer" abgeschnitten haben.

Für den Skiverleih muss man zum Beispiel in Ischgl im Schnitt satte 27 Euro pro Tag hinblättern, in Lech 25 Euro, während in Ellmau der Skiverleih mit durchschnittlichen 15 Euro pro Tag ein richtiges Schnäppchen ist. Speisen sind in Österreich im Europa-Vergleich relativ günstig zu haben, bei den Getränken muss jedoch tief in die Tasche gegriffen werden. So liegt der durchschnittliche Preis für einen Cappuccino in Österreich bei 3,02 Euro. Die Spanne erstreckt sich dabei von 2,58 Euro für den Cappuccino in Ellmau bis hin zu mehr als 3,60 Euro in Ischgl und Lech. Ein positives Ergebnis ist bei den Produkten des Tagesbedarfs – etwa Sonnencreme, Lippenpflege oder Schokoriegel – hervorzuheben. Trotz prinzipiell hohem Preisniveau in Lech sind diese Produkte dort so günstig wie ansonsten nur in den beiden osteuropäischen Testländern Polen und Tschechien.
Thema: Langgutfuhre oder nicht, das ist hier die Weihnachtsbaum-Frage
c4-Fan

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Langgutfuhre oder nicht, das ist hier die Weihnachtsbaum-Frage 13.12.2012 07:59 Forum: Pressemitteilungen


Christbaum als Langgutfuhre kennzeichnen sonst droht Eintragung im Führerscheinregister

Immer wieder werden motorisierte Christkindln und Weihnachtsmänner beobachtet, die den Christbaum ohne geeignete Dachträger einfach am Autodach festbinden. Die ARBÖ-Verkehrsjuristen weisen darauf hin, dass "ein lockeres Anbinden der Fracht am Dach verboten ist und ein Vormerkdelikt darstellt"!

Ohne Strafe nach Hause

Wer seinen zukünftigen Glitzerbaum sicher und ohne Strafe nach Hause bringen will, sollte schon beim Kauf bedenken: Die gesetzlichen Vorschriften für den Transport von Gütern kennen auch für Christbäume keine Ausnahme! Für Weihnachtsbäume gelten laut ARBÖ daher die selben Bestimmungen, wie für jedes andere Transportgut. Der Baum kann in extremen Fällen sogar als Langgutfuhre gelten.

Die genauen gesetzlichen Bestimmungen

Der Gesetzgeber schreibt somit Grenzen für die Länge des Weihnachtsbaumes beim Transport vor: Bei Überlänge, wenn der Baum ( = Ladung) um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt, spricht man von einer Langgutfuhre. In diesem Fall ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet zwar auch 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen jedoch nur 65 km/h.

Außerdem muss, wenn die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges hinausragt, diese gut erkennbar gemacht werden. Dies erfolgt mit einer 25 x 40 cm großen, weißen Tafel mit einem 5 cm breiten roten Rand, die höchstens 90 cm über der Fahrbahn baumelt. Auch wer den Baumwipfel aus der Heckklappe seines Kombi schauen lässt, und das Metermaß überschreitet, muss unbedingt eine solche Tafel befestigen. Bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder sonst schlechter Sichtmuss ein roter Rückstrahler angebracht werden. Der Transport von größeren Christbäumen mit geeigneten fest in ein Netz eingewickelt und Spitze nach hinten - ist jedenfalls die sicherste Variante zu sein.

Christbäume sind schlechte Beifahrer

Ist der Weihnachtsbaum klein genug, um im Fahrzeuginneren transportiert zu werden, muss darauf geachtet werden, dass der Lenker stets freie Sicht auf Außenspiegel und Verkehrsgeschehen hat, und nicht permanent durch Tannengrün blicken muss. Kleinere und mittlere Bäume finden im Kofferraum oder auf der umgelegten Rückbank Platz: Eine große alte Decke oder Plastikplane schützt den Innenraum vor Harzflecken. Der Baum sollte möglichst quer zur Fahrtrichtung gelagert werden, um bei der Vollbremsung nicht zu einem tödlichen Torpedo zu mutieren.

In dem Sinne: Fröhliches Heimbefördern!
Thema: Crashtest mit vier Vans
c4-Fan

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Crashtest mit vier Vans 13.12.2012 07:56 Forum: Pressemitteilungen


Erwachsene Insassen teilweise nicht gut geschützt

Vier Fahrzeuge wurden vom ÖAMTC im aktuellen Crashtest eingehend geprüft: Fiat Scudo, Ford Transit Custom, Hyundai H-1 und Renault Trafic. Das Ergebnis ist ernüchternd. Von den vier getesteten Vans erreichte nur der Ford Transit die Fünf-Sterne-Wertung. Fiat Scudo und Hyundai H-1 konnten nur drei, der Renault Trafic gar nur zwei Sterne einfahren.

Kindersicherheit durchwegs in Ordnung

Einziges Kriterium in dem alle Testkandidaten überzeugen konnten, war die Kindersicherheit. In diesem Bereich liegen die Werte zwischen 75 Prozent beim Hyundai und sehr starken 90 Prozent beim Ford. Zumindest was die Kindersicherheit betrifft, werden die Vans also ihrem Ruf als Familienfahrzeuge gerecht.

Weniger gut sieht es leider für die erwachsenen Fahrzeuginsassen aus. Außer dem Ford, in dem man sehr sicher sitzt, blieben alle Testkandidaten unter der 60-Prozent-Marke. Die Auswertung zeigt, dass Rückhaltesysteme und Sitze den Belastungen eines Heckaufpralls nicht in ausreichendem Maß standhalten. Damit drohen bei einem solchen Unfall schwerste oder sogar tödliche Verletzungen. Der Pfahltest, der einen seitlichen Aufprall gegen einen Baum oder Laternenmasten simuliert, wurde mit dem Fiat, dem Hyundai und dem Renault nicht durchgeführt, weil diese Vans nicht mit einem Airbag als seitlichen Kopfschutz ausgestattet sind.

Forderung: Verbesserung der Fußgängersicherheit

Ein wichtiger Bestandteil des ÖAMTC-Crashtests ist der Fußgängerschutz. Fußgänger haben keine Knautschzone, bei Unfällen tragen sie daher schwere, oft tödliche Verletzungen davon. Im Jahr 2012 kamen bis 10. Dezember auf Österreichs Straßen 72 Fußgänger bei Unfällen ums Leben (Quelle: BMI).
Die Unfallforschung des Clubs zeigt, dass Kopf- und Beinverletzungen besonders häufig sind. Um zu überprüfen, was bei einer Kollision zwischen Pkw und Fußgänger passiert, werden Teile von Dummies gegen die Frontpartie der Fahrzeuge gecrasht. Weder Motorhaube noch Windschutzscheibe sind beim Fiat, beim Hyundai und beim Renault so gestaltet, dass ein Passant bei einem Zusammenstoß gute Überlebenschancen hat. Bei Fiat und Renault weist die Stoßstange zusätzlich hohes Gefahrenpotenzial für Fußgänger auf. Der ÖAMTC fordert in diesem Bereich dringend Nachbesserung. Es reicht einfach nicht, wenn bei einem Unfall nur die Fahrzeuginsassen gut geschützt sind. Auch der Testsieger, der Ford Transit, liegt mit einem Fußgängerschutz von 48 Prozent nicht im Spitzenfeld der 2012 vom ÖAMTC getesteten Fahrzeuge.

Ausstattung mit Sicherheitssystemen lässt zu wünschen übrig

Allein die mangelhafte Erwachsenen- und Fußgängersicherheit haben zu Abwertungen der drei schwächsten Fahrzeuge im aktuellen ÖAMTC-Crashtest geführt. Leider lässt auch die Ausstattung mit Sicherheitsassistenten zu wünschen übrig. Nur der Ford Transit verfügt sowohl über ESP, Seatbelt-Reminder als auch Speed-Limiter. Diese Systeme sind bei den anderen Testkandidaten teilweise nicht vorhanden - oder sie erfüllen die strengen Anforderungen des ÖAMTC-Tests nicht.
Thema: Pendlergeld für Wenigverdiener ist Schritt in die richtige Richtung
c4-Fan

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Pendlergeld für Wenigverdiener ist Schritt in die richtige Richtung 12.12.2012 07:48 Forum: Pressemitteilungen


Von den Pendlerpauschalen profitierten bisher der Mittelstand, nicht die "Reichen"

Mehr Pendlergeld für Wenigverdiener und Teilzeitkräfte ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, ebenso der Pendlereuro pro gefahrenen Kilometer, stellt der ARBÖ nach dem Beschluss im Ministerrat fest. Er begrüßt auch, dass das Zusatzpaket für Pendlerinnen und Pendler mit 150 Mio. Euro deutlich höher ausgefallen ist als ursprünglich mit 110 Mio. Euro. Die Finanzministerin soll jetzt durch gezielte Informationen und durch eine einfache Abwicklung dafür sorgen, dass die Betroffenen auch tatsächlich das bekommen, was ihnen zusteht.

Nicht nur Bestverdiener profitieren

Der ARBÖ räumt mit dem Märchen auf, dass bisher die Bestverdiener am meisten von der Pendlerpauschale profitiert hätten. Wie aus einer Anfragebeantwortung der Finanzministerin hervorgeht, ist es vor allem der klassische Mittelstand mit einem Jahresgehalt zwischen 30.000 und 55.000 Euro. Das sind oft Menschen, die eine Familie erhalten müssen und die oft stundenlange Anfahrten auf sich nehmen, um arbeiten zu können. Die Pendlerpauschalen reichen nicht annähernd aus, um allein die Spritkosten abzudecken, geschweige denn alle anderen Kosten rund ums Auto oder die investierte Lebenszeit.

Keine Landflucht

Die Zahlen widerlegen auch die immer wieder kolportierte Behauptung, die Pendlerpauschalen würden Menschen dazu verlocken, aus der Stadt aufs Land zu ziehen. Bei einem mittleren Verdienst von 2.800 Euro im Monat gibt es durch die Pendlerpauschalen einen Steuervorteil zwischen 300 (kleine Pendlerpauschale, 20-40 km ) und 1.497 Euro (große Pendlerpauschale, über 60 km) im Jahr. Kein Mensch würde deswegen extra von der Stadt aufs Land ziehen. Dass es hier nur marginale Bewegungen gibt zeigt auch die Anfragebeantwortung durch das Finanzministerium: Nach den aktuellsten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2011 haben nur 4.800 Menschen durch einen Wohnort- / Arbeitsplatzwechsel über ihr Bundesland hinaus eine Pendlerpauschale neu bekommen. Im Gegenzug haben 2.400 Personen die Pendlerpauschale verloren, weil Job und das Zuhause nun im gleichen Bundesland sind.

Verbesserung des Umstieges auf Öffis und günstigere Parkmöglichkeiten

Die Politik ist weiter gefordert, Pendlerinnen und Pendler optimale Rahmenbedingungen zu bieten, auch für einen Umstieg auf Öffis. Dazu gehören mehr passende Park&Ride-Plätze, leistbare Garagen und Umstiegsmöglichkeiten vor den Toren Wiens. Eine günstige Parkmöglichkeit mit längerer Stehzeit in den Außenbezirken wäre daher angemessen. Fleißige Pendlerinnen und Pendler dürfen in der Öffentlichkeit auch nicht als Parkplatzdiebe oder Umweltverschmutzer diskriminiert werden!
Thema: Lkw-Unterfahrschutz-Systeme müssen optimiert werden
c4-Fan

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Lkw-Unterfahrschutz-Systeme müssen optimiert werden 12.12.2012 07:43 Forum: Pressemitteilungen


Immer noch viele schwere und tödliche Auffahrunfälle zwischen Pkw und Lkw

Bereits seit Mitte der 1970er Jahre ist für alle Lkw die Ausrüstung mit einem Heckunterfahrschutz gesetzlich vorgeschrieben. Dieses System verhindert, dass ein Pkw, wenn er in das Heck eines Lkw prallt, unter den Lastwagen gequetscht wird. Seit 2007 gilt für Unterfahrschutz-Systeme eine weiterentwickelte EU-Richtlinie. "Diese Richtlinie hat leider nichts daran geändert, dass schwerste oder gar tödliche Verletzungen bei Auffahrunfällen zwischen Pkw und Lkw nach wie vor häufig vorkommen", hält ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang fest. Eine weitere Verbesserung des Lkw-Unterfahrschutzes ist daher unbedingt notwendig.

Hauptursache für das hohe Verletzungsrisiko sind die zu geringen Prüflasten bei der Zulassung der Unterfahrschutz-Systeme. Die Verbindung zwischen Lkw-Rahmen und Unterfahrschutz ist nicht stabil genug und bricht nach einem Heckaufprall. Dadurch rutscht der Pkw unter den Lkw. "Abhängig von der Auffahrgeschwindigkeit wird die Fahrgastzelle bis zu den hinteren Türen zerstört. Die Airbags sind damit praktisch wirkungslos", erklärt der ÖAMTC-Experte. "Das Überleben der Insassen hängt vom Zufall ab."

Vorschläge zur Verbesserung von Unterfahrschutz-Systemen

In Zusammenarbeit mit seinen Partnerclubs hat der ÖAMTC bereits 2006 nach einem speziellen Crashtest auf die Problematik der Unterfahrschutz-Systeme hingewiesen. Derzeit werden die Anforderungen von einem Gremium der "UNECE Working Party 29" überarbeitet. Der Club unterstützt diese Maßnahmen und weist diesbezüglich nochmals auf seine 2006 präsentierten Vorschläge hin:

Deutlich stabilere Unterfahrschutz-Systeme. "Die Grenzwerte für die Zulassung sind derzeit zu gering. Nur deutlich stabilere Systeme können lebensbedrohliche Verletzungen der Pkw-Insassen verhindern", stellt der ÖAMTC-Cheftechniker klar. Die statischen Prüflasten für die Zulassung müssen also deutlich angehoben und damit realitätsnäher gestaltet werden.

Niedrigere Montage. Unfallfolgen bei einem Heckcrash Pkw gegen Lkw werden gemildert, wenn das Auto mit seiner tragenden Struktur auf den Unterfahrschutz trifft. Damit wird verhindert, dass der Pkw weit unter den Lkw rutscht. "Die zulässige Höhe des Unterfahrschutzes sollte also von derzeit 550 auf 450 Millimeter reduziert werden", fordert der ÖAMTC-Experte.

Unterfahrschutz nahe an der Bordwand. Nach der derzeit geltenden Richtlinie darf sich ein Unterfahrschutz maximal 400 Millimeter durchbiegen, um eine Zulassung zu erhalten. Wenn sich das System weniger durchbiegt ist es erlaubt, den Unterfahrschutz bis zu 400 Millimeter vor der Bordwand zu montieren. "Das nimmt dem auffahrenden Pkw jedoch wertvollen Platz für den Deformationsweg. Speziell bei kürzeren Fahrzeugen reicht die Knautschzone damit kaum aus", kritisiert der ÖAMTC-Cheftechniker. "Der Unterfahrschutz muss daher möglichst nah an der hinteren Bordwand angebracht werden."
Thema: Frostiger Advent
c4-Fan

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Frostiger Advent 09.12.2012 07:53 Forum: Pressemitteilungen


In diesen Tagen daran denken, das Auto vor den eisigen Temperaturen zu schützen! Lesen Sie hier die besten Kälte-Tipps fürs Fahrzeug.

Die Kältewelle hat Österreich voll erwischt und stellt Autofahrer und Autofahrerinnen oftmals auf die Zerreißprobe! Damit die bitterkalten Tage und Nächte von Lenker und Fahrzeug gut überstanden werden, hat der ARBÖ die wichtigsten Kälte-Tipps aufgelistet:

Hat die Batterie bereits fünf Jahre auf dem Buckel, sollte sieüberprüft werden. ARBÖ-Mitglieder können dies beim ARBÖ durchführenlassen. Sollte der Wagen nicht sofort anspringen, rät der ARBÖ denMotor nicht öfter als fünf bis zehn Sekunden in einem Zug zu starten, dann der Batterie eine Erholungspause gönnen und den Startvorgangwiederholen. Hilft das nicht, ARBÖ-Pannen-Notruf 1-2-3 anrufen!
Nach Startproblemen oder Starthilfe immer rund acht bis zehnKilometer fahren, dabei große Stromverbraucher ausgeschalten lassen (z.B. Sitzheizung, Gebläse). So kann sich die Batterie wiederaufladen.
Dem Motor nach dem Kaltstart nicht gleich die volle Leistungabverlangen, sondern schonend auf Betriebstemperatur bringen. Nicht am Stand laufen lassen, sondern zügig mit mittlerer Drehzahllosfahren. So werden Kühlwasser, Motor- und Getriebeöl bestmöglich in den richtigen Betriebszustand gebracht.
Wenn möglich, Fahrzeug an windgeschützter Stelle parken.
Scheibenwischer wegklappen, verhindert Festfrieren.
Vereiste Scheiben immer vollständig vom Eis befreiten, nicht nurGucklöcher kratzen.
Frostschutz und Scheibenfrostschutzmittel nachfüllen.
Dieselfilter überprüfen und gegebenenfalls tauschen lassen. BeiMinustemperaturen kann das Paraffin im Diesel "ausflocken" und die
Filterporen verstopfen. Mit einem verstopften Dieselfilter verliertdas Fahrzeug an Fahrt und kommt zum Stehen.
Türgummi mit Gummipflegemittel oder Glyzerin einfetten, um zuvermeiden, dass Fahrzeugtüren über Nacht festfrieren.


Ebenfalls sollten folgende Gadgets bei eisigen Temperaturen griffbereit liegen:

Eiskratzer
Enteisungsspray
Scheibenfrostschutzmittel
Antibeschlagtuch
Autoapotheke
Warnweste
Starterkabel
Schneeschaufel
Schneebesen
Thema: Wenn im Winter der Dieselmotor streikt
c4-Fan

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Wenn im Winter der Dieselmotor streikt 29.11.2012 17:11 Forum: Pressemitteilungen


Paraffin kann bei niedrigen Temperaturen ausflocken und das Kraftstoffsystem verstopfen

Dieselfahrer blicken bereits jetzt mit Sorge auf das Thermometer. Zu lebhaft sind die Erinnerungen an den vergangenen Winter, in dem anhaltende Kälte viele Dieselmotoren nicht anspringen ließ.

Problem: Paraffin

Das Problem liegt im Paraffin. Das ist ein Dieselbestandteil, der schon bei niedrigen Plusgraden „Flocken“ bildet, die zu Verstopfungen im Kraftstoffsystem führen können. Insbesondere der Filter ist davon betroffen und lässt irgendwann überhaupt keinen Sprit mehr durch. Die Folge: Der Motor lässt sich nicht mehr starten.
Damit das nicht passiert, wird das der Paraffinanteil im Kraftstoff von Anfang Oktober bis Ende April in der Raffinerie entweder reduziert oder der Sprit wird mit speziellen Additiven "aufgepeppt" – der Diesel wird zum "Winterdiesel". An der Zapfsäule merkt man keinen Unterschied, der Winterdiesel wird nicht explizit angeschrieben. Man braucht also nicht extra danach Ausschau zu halten, es gibt derzeit keinen anderen Diesel.

Starprobleme auch beim Winterdiesel

Winterdiesel flockt bis zu einer Temperatur von -6 Grad Celsius nicht aus. Labortests des ÖAMTC haben gezeigt, dass sogar bis zu einer Temperatur von -20 Grad nach wie vor Winterdiesel durch den Filter fließen kann. Wenn das Auto aber ungeschützt im Freien steht und es entweder sehr kalt wird (-20 Grad oder kälter) oder über längere Zeit tiefe Temperaturen vorliegen (unter -6 Grad), können auch beim Winterdiesel Startprobleme auftreten.

Bei extremer Kälte "Arctic Diesel" tanken

Sollte es wirklich so kalt werden, dass auch der Winterdiesel auszuflocken beginnt, gibt es noch einen Spezialkraftstoff mit extremer Wintertauglichkeit, den so genannten "Arctic Diesel". Dessen Fließgrenze liegt bei -35 Grad. Solche Eigenschaften sind in Österreich kaum notwendig. Dennoch haben OMV, Genol und Shell Diesel für arktische Temperaturen im Angebot. OMV bietet den Extremdiesel an allen Tankstellen, Genol und Shell nur an ausgewählten Orten an. Die Übersicht finden Sie in der Linkbox.

Autos am besten in der Garage abstellen

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das Fahrzeug wann immer es möglich ist, in einer Garage abstellt. Ist eine längere Kälteperiode mit arktischen Temperaturen angekündigt, empfiehlt es sich, vorbeugend „Arctic Diesel“ zu tanken oder den Tank zumindest damit aufzufüllen. Springt das Fahrzeug dennoch aufgrund eines verstopften Kraftstoffsystems nicht an, hilft nur mehr ein Anruf bei der Pannehilfe des Clubs - oder das Auto in eine warme Garage zu schieben. Dort erledigt sich das Problem meist nach einiger Zeit von selbst. Dabei könnten die Kfz-Hersteller selbst Abhilfe schaffen. Mit Filter-Vorwärmesystemen oder Adaptierungen im Kraftstoffsystem ließe sich das Problem leicht lösen
Thema: Crashtest: Multikollisionsbremse
c4-Fan

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Crashtest: Multikollisionsbremse 29.11.2012 07:33 Forum: Pressemitteilungen


Daten aus der Unfallforschung von ÖAMTC und ADAC zeigen, dass es bei einem Viertel aller Unfälle zu einer Mehrfachkollision, also einem "Crash nach dem Crash" kommt. "Das passiert, wenn ein Unfallfahrzeug nach dem ersten Anprall nicht zum Stillstand kommt und beispielsweise in den Gegenverkehr rollt", schildert ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang.

Ein solcher Sekundärunfall kann dramatische Folgen haben. "Das Risiko einer lebensbedrohlichen Verletzung ist um rund fünf Prozent höher, wenn es mehr als eine Kollision gibt", hält Lang fest.

Serienmäßiger Einbau gefordert

Ein vom ÖAMTC in Zusammenarbeit mit dem ADAC durchgeführter Test zeigt, dass Multikollisionsbremsen das Risiko eines Sekundärunfalls signifikant reduzieren. Das erhöht nicht nur die Sicherheit der Insassen des Unfallfahrzeuges, sondern kann auch für andere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fußgänger am Straßenrand, lebensrettend sein. "Der ÖAMTC fordert daher eine serienmäßige Implementierung von Multikollisionsbremsen in allen Neuwagen", so Lang.

Multikollisionsbremse baut Restgeschwindigkeit signifikant ab

Eine Multikollisionsbremse ist ein System, das eine automatische Notbremsung nach dem ersten Aufprall einleitet. "Die Multikollisionsbremse funktioniert über eine Vernetzung der Steuergeräte von Airbag und ESP. Sobald der Airbag auslöst, wird das System vollautomatisch aktiviert", erklärt der ÖAMTC-Cheftechniker. Restgeschwindigkeit wird dadurch schneller abgebaut. Sekundärunfälle können somit verhindert oder zumindest ihre Folgen gemildert werden.

So wurde getestet:
Beim aktuellen ÖAMTC-Test wurde die Multikollisionsbremse von Volkswagen getestet, die im neuen Golf VII zum Einsatz kommt. Ähnliche Systeme sind auch in neuen Fahrzeugmodellen von Audi (A3), BMW (3er) und Skoda (Octavia) implementiert.

Für den Test wurde ein typischer Kreuzungsunfall, bei dem ein Fahrer den Vorrang missachtet und im rechten Winkel gegen ein anderes Auto prallt, simuliert", skizziert Lang das Testszenario. Zum Vergleich wurde derselbe Crashtest zusätzlich mit einem Golf V ohne Multikollisionsbremse durchgeführt.

Eindeutiges Ergebnis

Der Wagen mit Multikollisionsbremse kommt rund 20 Meter nach dem Zusammenstoß zum völligen Stillstand.

Anders beim zweiten Pkw, der ohne dieses System in den Crashtest geschickt wurde."Nach dem ersten Zusammenstoß wird der Wagen abgelenkt und rollt mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h weiter, bis er von einer Betonbarriere zum Stillstand gebracht wird", erklärt der ÖAMTC-Techniker. "Zum Zeitpunkt des zweiten Aufpralls liegt die Geschwindigkeit immer noch bei 25 km/h."

Diese Restgeschwindigkeit kann für die Insassen fatale Folgen haben, weil die Rückhaltesysteme bereits beim ersten Zusammenprall ausgelöst haben und keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Thema: 14 Neuwagen im Crashtest
c4-Fan

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14 Neuwagen im Crashtest 29.11.2012 07:27 Forum: Pressemitteilungen


14 Fahrzeuge hat der ÖAMTC beim aktuellen Crashtest eingehend geprüft:

zwei Kleinwagen (Fiat 500L, Ford Fiesta),
drei Fahrzeuge aus der Kompaktklasse (Mercedes A-Klasse, Seat Leon, Skoda Rapid, VW Golf),
ein Mittelklasse-Wagen (Volvo V60),
ein Mini Van (Dacia Lodgy),
vier leichte (Ford Kuga, Mitsubishi Outlander, Opel Mokka, Subaru Forester) sowie
zwei schwere Geländewagen (Hyundai Santa-Fe, Range Rover).

Überprüft wurden die bewährten Kriterien Sicherheit für Erwachsene und Kinder, die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen sowie die Fußgängersicherheit.

Autos werden dank Testarbeit immer sicherer

"Bis auf den Dacia Lodgy, der nur drei Sterne erreichte, wurden alle Fahrzeuge mit fünf Sternen bewertet", fasst ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang die Ergebnisse zusammen. "In einem Fünf-Sterne-Auto sitzt man schon sehr sicher. Damit zeigt sich einmal mehr, dass sich die hartnäckige Testarbeit der Mobilitätsclubs lohnt."

Das beste Gesamtergebnis erzielte der Opel Mokka, der in jeder der vier Kategorien überzeugte und damit ein sehr ausgewogenes Sicherheitspaket bietet.

Dacia Lodgy schwächster Kandidat

"Ein Grund für die Abwertung des Dacia ist die fehlende Ausstattung mit dem Elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP). Dieses Fahrerassistenzsystem sollte längst serienmäßig in allen Neuwagen vorhanden sein", stellt Lang klar.

Ebenfalls bedenklich: Als Erwachsener sitzt man im Dacia Lodgy nicht unbedingt sicher. "Speziell bei einem seitlichen Crash gegen einen Baum oder Laternenmasten ist das Risiko von schweren Verletzungen im Brustbereich sehr groß", analysiert der ÖAMTC-Experte. "Noch schlimmer sieht es bei einem Aufprall von hinten aus, wo lebensbedrohliche Verletzungen im Nackenbereich drohen."

Die Ergebnisse des ÖAMTC-Crashtests im Detail

Es gibt also einen klaren Testverlierer. Aber auch bei den 5-Sterne-Fahrzeugen bestehen in Detailbereichen Verbesserungsmöglichkeiten. "Die Fußgängersicherheit ist und bleibt ein Sorgenkind", erklärt der ÖAMTC-Cheftechniker. "Der vom Dacia Lodgy erreichte Wert von 44 Prozent ist aber zum Glück eine Ausnahme." Die restlichen Testkandidaten liegen in dieser Kategorie zwischen 63 (Range Rover) und 73 Prozent (Subaru Forester), haben also noch Luft nach oben.

Gut geschützt als Insasse

Als Fahrzeuginsasse ist man hingegen in den meisten 5-Sterne-Autos sehr gut geschützt. Dennoch zeigen sich bei einigen Fahrzeugen insbesondere beim Seitenaufprall gegen einen Hindernis leicht bis mittelmäßig erhöhte Werte. "Ein seitlicher Aufprall gegen einen Baum ist kein seltenes Unfallszenario. Hier muss bei einigen Fahrzeugen dringend nachgebessert werden", fordert der ÖAMTC-Experte.

Kinder können in allen getesteten Fahrzeugen relativ sicher transportiert werden – die Spanne der Bewertungen reicht von 77 (Dacia Lodgy) bis 92 Prozent (Seat Leon).

Alle Informationen zu den getesteten Fahrzeugen und weitere Tests des ÖAMTC siehe Linkbox.
Thema: Auto vorm Wintereinbruch fit machen!
c4-Fan

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Auto vorm Wintereinbruch fit machen! 27.11.2012 11:42 Forum: Pressemitteilungen


Der Wintereinbruch steht bevor. Deshalb schnell zum Winter-fit-Check - kostenlos für ARBÖ-Mitglieder!

Der Winter naht mit bemerkbaren Schritten. "Höchste Eisenbahn also den fahrbaren Untersatz auf den Winter vorzubereiten", ist man beim ARBÖ überzeugt. Nach dem Motto "Besser heute als im Schneegestöber" hilft der ARBÖ dabei: In sämtlichen ARBÖ-Prüfzentren österreichweit können ARBÖ-Mitglieder einen kostenlosen "ARBÖ-Winter-fit-Check" durchführen lassen. Aus organisatorischen Gründen sollte man sich vorher im jeweiligen ARBÖ-Prüfzentrum anmelden.

Was beim ARBÖ-Winter-fit-Check überprüft wird und warum es wichtig ist:

Fahrzeugbeleuchtung: Überprüft werden Funktion und Einstellung! Wichtig ist es, weil "einäugige" Fahrzeuge speziell bei schlechten Sichtverhältnissen oder in der Nacht gefährlich werden können, da man von anderen Verkehrsteilnehmern nicht als PKW eingestuft wird.

Batterie: Überprüft werden Ladezustand, Belastung und Lichtmaschine! Wichtig ist es, weil spätestens mit den ersten Minus-Graden die ARBÖ-Pannenfahrer das "Lied der müden Batterie" singen können. Starthilfe steht dann täglich auf der Tagesordnung. Damit es gar nicht soweit kommt, ist der Zustand der Batterie entscheidend.

Scheibenwaschanlage und Windschutzscheibe: Überprüft werden Frostschutz und Zustand der Wischerblätter! Wichtig ist es, um in den düsteren Herbst- und Wintermonaten dem Motto "Klare Sicht bei wenig Licht" gerecht zu werden. Deshalb muss in den Scheibenwaschbehälter Frostschutzmittel eingefüllt werden, um ein Zufrieren der Sprühdüsen und Scheinwerferwaschanlage zu vermeiden. Die Windschutzscheibe ist durch den Schotter nicht vor kleinen "Einschlaglöchern" und Rissen gefeit. Durch die kalten Temperaturen kann die Scheibe immer mehr "springen". Damit man rechtzeitig etwas dagegen machen kann, nehmen die ARBÖ-Experten die Windschutzscheibe genau unter die Lupe.

Kühlerfrostschutz: Überprüft werden Zustand der Anlage und Frostschutz! Wichtig ist es, weil es dem Kühler nicht kühler gemacht werden soll, als gut ist. Deshalb sollte zu Beginn der kalten Jahreszeit Kühlerfrostschutz bis minus 30 Grad eingefüllt werden.

Motoröl: Überprüft wird der Ölstand des Motoröls, um ohne "Rhythmusstörungen" durch den Winter zu kommen.

Bremsen: Überprüft wird der Bremsflüssigkeitstand, sowie die Wirkung der Betriebs- und der Feststellbremse. Auch die Bremsscheiben und die Bremsklötze werden gecheckt.

Bereifung inkl. Reserverad: Überprüft wird der Zustand der Reifen, sowie die Profiltiefe. Das wird gemacht, um Reifenschäden vorzubeugen und einen optimalen Grip auf Winterfahrbahnen, wie Matsch und Schnee, zu gewährleisten.

Klimaanlage/Heizung: Überprüft wird die Funktion der Anlage, denn gerade auf längeren Fahrten ist eine funktionierende Klimaanlage bzw. Heizung ein "Muss". Damit im Stau nicht gefroren wird, checken die ARBÖ-Techniker die Anlage.

Winterfit mit dem ARBÖ

Ab sofort gibt es das ARBÖ-Winterfit-Set! Die perfekte Gelegenheit Ihr Fahrzeug für den Winter zu rüsten beinhaltet viele Hilfsmittel wie etwa Enteisungsspray, Datacol-Kraftstoffsystemreiniger (für Diesel oder Benzin), Eiskratzer mit Besen und zwei kostenlose Flaschen Scheibenklar. Der Preis beträgt € 38,30 und für ARBÖ-Mitglieder nur € 29,90.
Thema: Parkpickerl Ausweitung mehrheitlich abgelehnt
c4-Fan

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Parkpickerl Ausweitung mehrheitlich abgelehnt 25.11.2012 06:43 Forum: Pressemitteilungen


72% der betroffenen Wiener und 89% der betroffenen Pendler lehnen Parkpickerl-Ausweitung ab

Im Oktober 2012 führte das Meinungsforschungsinstitut market im Auftrag des ÖAMTC eine repräsentative Telefonumfrage zur Ausdehnung des Parkpickerls in Wien durch. 1.000 Personen wurden befragt, davon 700 Wiener und 300 Pendler aus dem Wiener Umland.

Werner Beutelmeyer, market Geschäftsführer, und Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, präsentierten am 23. Novemer die Ergebnisse.

Mehrheit gegen Ausweitung

Laut Umfrage sprechen sich 49 Prozent der Wiener und 56 Prozent der Pendler gegen die Ausweitung der Parkpickerlzonen aus, nur ca. ein Viertel der Wiener (bzw. jeder siebte Einpendler) ist explizit dafür, der Rest bezieht zur Thematik keine Stellung. Deutlich stärker ist die Ablehnung bei jenen, die sich persönlich betroffen fühlen. Hier sind 72 Prozent Wiener bzw. 89 Prozent Pendler gegen die aktuelle Parkpickerl-Ausweitung.

Hauptsächlich betroffen fühlen sich Wiener

Subjektiv betroffen von der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung fühlen sich laut market-Umfrage 40 Prozent der Wiener über 18 Jahren (rund 574.000 Menschen) sowie 33 Prozent der Pendler (rund 82.000 Menschen). Es ist ein Märchen, dass die Parkpickerl-Erweiterung nur die Pendler trifft und die Wiener unberührt lässt. Wenn die subjektive Betroffenheit nur annähernd die Realität bei der finanziellen Betroffenheit widerspiegelt, ist davon auszugehen, dass die Wiener über 40 Millionen Euro der von der Stadt Wien erwarteten Mehreinnahmen in der Höhe von 50 Millionen bezahlen werden. Damit tragen die Wiener vier Fünftel der Kosten der Parkpickerl-Erweiterung.

Für die Hälfte der Wiener sind die Kurzparkzonen "Abzocke"

Hauptargument für die Ablehnung der Parkpickerl-Ausweitung sind laut market-Umfrage die hohen Kosten. Von den Gegnern empfinden 50 Prozent der Wiener und 37 Prozent der Pendler die Einführung neuer Kurzparkzonen als zu teuer. Gleichzeitig glaubt ein Drittel, dass es dadurch nicht mehr Parkplätze geben wird.

Die Befürworter erwarten sich eine Verbesserung der Parkplatzsituation und eine Verringerung des Verkehrs, zeigen aber Verständnis für Pendler. 48 Prozent der Wiener sind dafür, dass regelmäßige Pendler - wenn auch zu einem höheren Tarif - die Möglichkeit haben sollten, ein Parkpickerl zu erwerben.

Mehrheit der Wiener wollen mehr Anrainer-Garagen

Um herauszufinden, inwieweit das ÖAMTC-Parkmodell "Faires Parken in Wien" die Bedürfnisse der Betroffenen widerspiegelt, wurden die Club-Forderungen - die vermehrte Errichtung von Anrainer-Garagen, flexible Parkzonen und die Ausweitung des Parkzeitraums - im Rahmen der market-Umfrage abgefragt.

Die Ergebnisse zeigen, dass der Kern des Themas getroffen wurde. Die Einnahmen sollen laut Umfrage überwiegend zur Schaffung von Garagen und Stellplätzen verwendet werden. Als Lösung des Problems fordern 82 Prozent der Wiener, dass in Gebieten mit hoher Parkplatznot verstärkt Anrainer-Parkgaragen errichtet werden. 72 Prozent wollen, dass man mit dem Parkpickerl auch außerhalb seines Wohnbezirks günstiger parken darf. 71 Prozent wünschen sich, dass für geförderte Anrainer-Parkgaragen derselbe Monatspreis zu zahlen sein sollte wie für P&R-Anlagen. 67 Prozent der Wiener und 78 Prozent der Pendler fordern zudem die Möglichkeit, länger als zwei oder drei Stunden parken zu dürfen.

P&R-Anlagen zu weit entfernt und teuer

Laut market-Umfrage fährt die Hälfte der berufstätigen Wiener mit dem Auto in die Arbeit, bei den Pendlern benutzen drei von vier den eigenen Pkw. Das Hauptargument von Pendlern für die Bevorzugung des Autos ist der höhere Zeitaufwand für alle anderen Verkehrsmittel. Nur jeder zehnte Auto-Pendler nutzt eine P&R-Anlage. Gründe dagegen sind längere Anfahrtszeiten (38 Prozent), höhere Kosten (33 Prozent) und eine weite Entfernung der Anlage von der Anfahrtsroute (27 Prozent).

Öffis verbesserungswürdig

Der Öffentliche Verkehr wurde bei der market-Umfrage von den Wienern besser beurteilt als von den Pendlern. Unter den Öffi-Nutzern sehen aber mehr als die Hälfte der Wiener (54 Prozent) und zwei Drittel der Pendler (65 Prozent) trotz guter Bewertung Verbesserungspotenziale beim Öffentlichen Verkehr. Spontane Kritik wird in erster Linie hinsichtlich zu langer Fahrtintervalle (45 Prozent Wiener, 46 Prozent Pendler) geäußert. Pendler kritisieren zusätzlich lange Wartezeiten bzw. Störungen (28 Prozent) und äußern den Wunsch nach dem Ausbau von Anbindungen und Erweiterungen (16 Prozent).

Online-Umfrage des ÖAMTC bestätigt Ergebnisse der market-Umfrage

Eine parallel vom ÖAMTC durchgeführte (nicht repräsentative) Online-Umfrage bestätigt die Ergebnisse der market-Erhebung in weiten Bereichen. Bei der Ablehnung der aktuell gültigen Ausweitung fällt das Urteil der Online-Umfrage noch deutlicher aus. Hier haben 66 Prozent der Wiener und 85 Prozent der Pendler gegen die Ausdehnung gestimmt.
Thema: Parkpickerlausweitung
c4-Fan

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Parkpickerlausweitung 23.11.2012 07:52 Forum: Pressemitteilungen


Gesamtkonzept für Park&Ride-Anlagen in der Ostregion nötig!

Speziell für Pendlerinnen und Pendler bedeutet die Entwicklung der Parkraumbewirtschaftung der vergangenen Wochen massive Probleme. Die geplante Ausweitung der Parkzonen wird die Situation weiter verschärfen. Der ARBÖ-Wien fordert ein rasches Gesamtkonzept für die Ostregion in dem sowohl die Park&Ride-Anlagen, als auch der öffentlichen Verkehr berücksichtigt werden.

"Neben den bereits geforderten Zonen mit längerer Parkzeit, ist ein rascher Ausbau der Park&Ride-Anlagen in der Ostregion unumgänglich", so ARBÖ-Wien Landesgeschäftsführer Günther Schweizer. Die derzeit zur Verfügung stehenden Plätze sowohl in Wien, als auch im Umland reichen schon jetzt in keiner Weise aus, um ein problemloses Umsteigen in den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. "In Niederösterreich und Wien sind zwar zusätzliche Park&Ride-Anlagen in Planung, aber diese sind nur Tropfen auf den heißen Stein." Daher fordert der ARBÖ-Wien rasche Maßnahmen und ein Gesamtkonzept für die Ostregion in dem sowohl die Park&Ride-Anlagen, als auch der öffentlichen Verkehr berücksichtigt werden.
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